Mastergrad
Das Masterstudium umfasst fortgeschrittene Studien und eine hohe Ausbildung in den Methoden zur Hochrechnung und Deduktion von Forschungsergebnissen.
Anschließend muss der Masterstudent eine Masterarbeit vorbereiten. Nach der Diskussion des Themas der Masterarbeit soll er die Bestätigung des Aussschusses einschließlich des leitenden Universitätsprofessors erhalten, um die Masterarbeit zu verteidigen.
Das Masterstudium dauert mindestens zwei Jahre.
Zulassung zum Master erfordert:
- Der Masterstudent soll einen Bachelorgrad mit dem Gesamtprädikat min. „gut“ erworben haben.
- Der Student soll sein Studium an einer ägyptischen Universität bzw. irgendeiner von der Universität Assiut anerkannten Hochschule abgeschlossen haben.
- Er soll die vom Fakultätsrat genehmigten einjährigen Studien vorbereiten, sowie die Prüfungen erfolgreich bestanden.
- Anschließend bereitet der Student eine Masterarbeit mit einem vom Abteilungsrat empfohlenen Thema vor. Diese Masterarbeit wird vom Fakultätsrat beglaubigt.
Doktor der Philosophie (Dr. phil.)
Das Doktorat basiert hauptsächlich auf einer Forschung für die Dauer von mindestens 2 Jahren. Die Zustimmung dieser Forschung gilt erst nach der Diskussion der Dissertation durch den Professorenausschuss.
In einigen Fällen kann der Student auch aufgefordert werden, weitere fortgeschrittene Studien laut der Satzung der Fakultäten vorzubereiten.
Zulassungsbedingungen:
- Der Bewerber soll einen Mastergrad in den selben Fachrichtung an einer ägyptischen Universität bzw. einen gleichwertigen Grad von irgendeiner von der Universität Assiut anerkannten Fachschule erworben haben..
- Der Bewerber soll eine innovative Forschung in den vom Universitätsrat und Fakultätsrat genehmigten Bereichen laut der Empfehlung der beabsichtigten Abteilung anbieten.
- Das Studium dauert min. 2 Jahre.
- Nach der Registrierung für das Doktorat muss der Bewerber mindestens ein Jahr in der Arabischen Republik Ägypten bleiben, bevor er die Dissertation beim Prüfungsausschuss einreicht.
- Der Bewerber soll die Ergebnisse der Forschung während der Diskussion der Dissertation präsentieren. Danach wird die Dissertation vom Prüfungsausschuss genehmigt.
Ehrendoktorwürde (Dr. e.h.)
Die Ehrendoktorwürde wird an einige Personen wegen ihrer ausgezeichneten Teilnahme an dem Angebot von Dienstleistungen an der Gesellschaft, dem Staat bzw. der Humanität im Allgemein vergeben. Die Verleihung der Ehrendoktorwürde gilt laut dem Beschluss des Universitätsrates bzw. laut der Empfehlung des Fakultätsrates.